Leistungsübersicht
Leistung

Umweltfachliche Bauüberwachung

Beim Bau von Bahnanlagen werden regelmäßig Verminderungs-, Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen festgelegt, die Schäden von der Bevölkerung und der Umwelt abwehren sollen. Speziell größere Bauprojekte stellen sich hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen, zeitlichen Abläufe sowie der beteiligten Personen, Firmen und Gewerke als so komplex heraus, dass eine genehmigungskonforme Realisierung nur durch eine Umweltfachliche Bauleitung als ergänzende, umweltorientierte Steuerung gegeben ist.


Umweltfachliche Bauüberwachung bei der GTU Mobility


Die GTU Mobility unterteilt ihre professionellen Leistungen in folgende Bereiche.

Bauvorbereitung:

  • Information der Behörden und Verbände über Kontaktdaten, den geplanten Bauverlauf und vorgesehene Maßnahmen
  • Information der am Bau Beteiligten über die Funktion der Umweltfachlichen Bauüberwachung (z.B. Baustellenordnung)
  • Prüfung von Notfallplänen
  • Prüfung der Ausführungsplanung auf Übereinstimmung mit umweltrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben des Planrechtsbeschlusses
  • Funktion als Ansprechpartner bei Baufirmen und Vorhabenträgern
  • Prüfung der Bauzeiten und Bauablaufplöne auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung
  • Einweisung der Baufirmen in Bestimmungen der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung und Schutzmaßnahmen

Überwachung:

  • Beratung aller am Bau Beteiligten
  • Kontrolle der Einhaltung von Umweltvorschriften
  • Kontrolle der Einhaltung projektspezifischer Auflagen
  • Kontrolle der Anpassung von Vermeidungsmaßnahmen an den Bauverlauf
  • Kontrolle der Fortschreibung des Bauzeitenplans
  • Kontrolle der Aktualisierung von Notfallplänen
  • Überwachung der Funktionsfähigkeit von Anlagen inkl. Kontrollgänge
  • Kontrolle der Übereinstimmung des Bauablaufplans mit der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung
  • Anlassbezogene Kontrollen, z.B. bei besonderen risikobehafteten Vorgängen
  • Beweissicherung im Schadensfall

Interaktion mit Baufirmen/Bauherr

  • Kontrolle vertraglicher Verpflichtungen der Unternehmer zum stofflichen Immissionsschutz
  • Veranlassung zur Koordination verschiedener Auftragnehmer bei Bedarf
  • Eingreifen bzw. Weisungen an Baufirmen zur Vermeidung akut drohender Umweltschäden, schädlicher Umwelteinwirkungen (BImSchG), Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
  • Teilnahme an Bauberatungen in allen umweltrelevanten Bereichen und Phasen

Interaktionen mit Behörden und Bevölkerung

  • Darstellung der Kontrollprozesse
  • Kontrolle räumlicher Anordnung und Anpassung des mobilen Lärmschutzes
  • Abstimmung mit Fachbehörden
  • Information der Öffentlichkeit


Berichtswesen/Dokumentation/Interaktion mit dem Eisenbahnbundesamt

  • Darstellung der Kontrollprozesse
  • Veranlassung aller erforderlichen Anzeigen und Mitteilungen laut planungsrechtlicher Zulassungsentscheidung beim Projektleiter
  • Beantwortung von Anfragen der Behörden zum Umsetzungsstand bzw. Beantwortung von Beschwerden und Anfragen
  • Berichte erstellen

Abschluss

  • Abschlussbericht
  • Abnahmeprotokolle erstellen und zeichnen lassen,
  • Beweissicherung im Schadensfall

Kontakt

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